Vergaberecht 2026: Zwischen nationaler Reform und europäischer Neuordnung
Das Vergaberecht befindet sich derzeit in einer besonders dynamischen Phase. Einerseits bringt das Vergaberechtsgesetz 2026 wichtige Anpassungen für die österreichische Praxis. Andererseits entstehen auf europäischer Ebene laufend neue Vorgaben, die das öffentliche Auftragswesen zunehmend komplex machen. Für öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und alle im Vergaberecht tätigen Personen bedeutet das: Es wird immer wichtiger, aktuelle Entwicklungen nicht nur rechtlich zu verfolgen, sondern auch ihre praktischen Auswirkungen frühzeitig zu verstehen.
Praktische Anpassungen durch das Vergaberechtsgesetz 2026
Das Vergaberechtsgesetz 2026 bringt zunächst eine Reihe konkreter praktischer Änderungen. Diese betreffen insbesondere die Eignungsprüfung sowie die vergaberechtlichen Ausschlussgründe.
Daneben enthält die Reform zahlreiche gesetzliche Nachbesserungen, die aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes erforderlich geworden sind. Solche Anpassungen sind notwendig, um bestehende Regelungen an die aktuelle Judikatur anzupassen und für die Praxis mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Umsetzung des Regierungsprogramms. Besonders relevant ist dabei die Neugestaltung des Unterschwellenbereichs. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der Regelungen zur Direktvergabe und die dauerhafte Überführung der Schwellenwerte gemäß der Schwellenwerteverordnung in das Bundesvergaberecht. Gerade im Unterschwellenbereich besteht ein großer praktischer Bedarf an klaren, nachvollziehbaren und möglichst einfach anwendbaren Regelungen. Die neuen Bestimmungen sollen hier einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffen und den praktischen Vollzug erleichtern.
Die wachsende Zahl europäischer Sonderregelungen
Eine der derzeit größten Herausforderungen für die praktische Anwendung des Vergaberechts ist die Vielzahl sogenannter sektoraler Vergaberegelungen auf europäischer Ebene. Dabei handelt es sich um Bestimmungen, die außerhalb der eigentlichen Vergaberichtlinien beschlossen werden, aber dennoch unmittelbare Auswirkungen auf Vergabeverfahren haben. Ein aktuelles Beispiel ist der auf europäischer Ebene verhandelte Industrial Accelerator Act. Dieser sieht komplexe europäische Präferenzregelungen vor, insbesondere für die Beschaffung bestimmter Produkte.
Weitere europäische Rechtsakte sind bereits angekündigt. Dazu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen künstliche Intelligenz und Cloud-Technologien. Mittlerweile bestehen mehr als 80 Regelungen außerhalb der klassischen Vergaberichtlinien, die vergaberechtliche Vorgaben enthalten. Für die Praxis stellt das eine enorme Herausforderung dar. Die Komplexität des Rechtsvollzugs steigt dadurch in einem Ausmaß, das für viele Anwenderinnen und Anwender kaum noch überschaubar ist. Das Problem besteht nicht nur in der Anzahl der Vorschriften. Auch Überschneidungen, unterschiedliche Begrifflichkeiten und teilweise inkonsistente Anforderungen erschweren die Anwendung. Öffentliche Auftraggeber müssen daher immer häufiger prüfen, ob neben dem eigentlichen Vergaberecht zusätzliche sektorale Vorgaben zu berücksichtigen sind.
Die europäische Reform könnte ein Meilenstein werden
Der angekündigte Reformvorschlag der Europäischen Kommission zur Neugestaltung des europäischen Vergaberechts könnte massive Auswirkungen auf Österreich und auf die gesamte Europäische Union haben.
Die Mitgliedstaaten haben bereits im Vorfeld darauf gedrängt, den bestehenden Rechtsrahmen deutlich zu vereinfachen. Ein wesentliches Anliegen ist, die zahlreichen sektoralen Rechtsakte besser zusammenzuführen, bestehende Inkonsistenzen zu beseitigen und die Regelungen insgesamt übersichtlicher zu gestalten.
Darüber hinaus sollen verstärkt praktische Anliegen berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere eine Verschlankung des Vergaberechts. Ziel muss es sein, die mit Vergabeverfahren verbundenen Transaktionskosten zu senken und sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen administrativ zu entlasten. Vergabeverfahren müssen selbstverständlich transparent, fair und rechtssicher bleiben. Gleichzeitig darf der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zum jeweiligen Beschaffungsvorhaben stehen.
Elektronische Vergabe als wichtiger Reformbereich
Ein weiterer zentraler Bereich ist die elektronische Vergabe, die sich in Europa zunehmend etabliert. Die Digitalisierung von Vergabeverfahren bietet erhebliche Chancen. Sie kann Abläufe beschleunigen, die Nachvollziehbarkeit erhöhen und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die bestehenden europäischen Vorgaben in diesem Bereich weiterentwickelt werden müssen.
Ich erwarte daher auch bei der elektronischen Vergabe umfassende Neufassungen und Neuerungen auf europäischer Ebene. Dabei wird es insbesondere darum gehen, digitale Verfahren stärker zu vereinheitlichen, Schnittstellen zu verbessern und unnötige administrative Hürden abzubauen.
Sollte das angekündigte europäische Reformpaket tatsächlich beschlossen werden, könnte es einen echten Meilenstein in der Entwicklung des Vergaberechts darstellen.
Warum das Vergabeforum ein Fixpunkt ist
In einer Phase derart umfassender Veränderungen braucht es Orte, an denen aktuelle Entwicklungen fachlich eingeordnet und gemeinsam diskutiert werden können. Das Vergabeforum ist für mich daher der „Place to be“ für alle Personen, die im Vergaberecht tätig sind. Wer sich mit öffentlicher Beschaffung beschäftigt, sollte diese Veranstaltung nutzen, um sich über die neuesten nationalen und europäischen Entwicklungen zu informieren.
Mindestens ebenso wichtig ist der persönliche Austausch. Das Vergabeforum bietet die Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen, bekannte Kolleginnen und Kollegen wiederzutreffen und sich fachlich auf höchstem Niveau auszutauschen.
Gerade im Vergaberecht ist dieser Dialog von besonderer Bedeutung. Viele Herausforderungen lassen sich nicht allein durch die Lektüre neuer Vorschriften lösen. Entscheidend ist auch der Austausch darüber, wie Regelungen in der Praxis verstanden, umgesetzt und weiterentwickelt werden. Und nicht zuletzt gehört auch die mittlerweile legendäre Vergabeparty zu den Höhepunkten der Veranstaltung. Sie bietet die Möglichkeit, fachliche Gespräche in angenehmer Atmosphäre fortzusetzen und den persönlichen Austausch zu vertiefen.
Für mich ist das Vergabeforum deshalb jedes Jahr ein Fixpunkt im Jahresprogramm.

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