Gemeinnützige Bauträger und öffentliche Bauprojekte – eine verbotene Liebe?
„Wir möchten ein neues Gemeindezentrum bauen, das soll die Genossenschaft XXX machen!“ So etwas in dieser Art bekommt man in der Praxis immer wieder zu hören. Beim Vergabeforum analysieren Maria Vertesich, Vorständin einer gemeinnützigen Bauvereinigung, und ich die Modelle, die Möglichkeiten und die Pros und Cons für eine Partnerschaft zwischen öffentlichen Auftraggeber:innen und Gemeinnützigen Bauträgern.
Warum werden Gemeinnützige Bauträger oft als ideale Partner gesehen?
Warum ist das überhaupt relevant? Die Liste der Pro-Argumente für die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Bauträgern ist durchaus beeindruckend, hier nur ein Ausschnitt:
1. Gemeinnützige Bauträger haben viel Erfahrung in der Abwicklung von Bauprojekten und in der laufenden Objektbetreuung und -Verwaltung. Das kann gerade für Auftraggeber:innen, die nur sporadisch bauen, ein großer Vorteil sein.
2. Gemeinnützige Bauträger funktionieren „anders“ als die Bauindustrie. Das Motto „je teurer desto besser“ gilt für sie nicht (oder zumindest nicht immer).
3. Als nicht-öffentliche Auftraggeber:innen haben Gemeinnützige Bauträger oft „bessere Karten“ gegenüber der Bauindustrie. Das stärkt die Hoffnung der öffentlichen Hand, dass Bauprojekte „einfacher“ und vor allem auch mit mehr Kostensicherheit über die Bühne gebracht werden können.
4. Gemeinnützige Bauträger verfügen meist über entsprechendes Eigenkapital; damit sind auch Modelle ohne hohe Erstinvestitionskosten der öffentlichen Hand möglich.
Aber Achtung: Was darf ein Gemeinnütziger Bauträger überhaupt?
Bei unserer Analyse am Vergabeforum ist uns der Blick aus beiden Perspektiven – Genossenschaft und öffentliche Hand – wichtig:
Bei näherer Betrachtung ist die Frage, was Gemeinnützige Bauträger überhaupt anbieten dürfen, gar nicht so trivial. Gesetzlicher Hauptzweck ist und bleibt nämlich das Bauen, Sanieren und Verwalten von Wohnungen und Heimen; andere Geschäfte sind den Gemeinnützigen nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Errichtung des oben genannten neuen Gemeindezentrums stellt damit wohl ein Ausnahmegeschäft dar, das nur nach Zustimmung der zuständigen Behörden in Angriff genommen werden darf.
Und genauso schlägt das Vergaberecht mit voller Härte zu: Auch ein Auftrag an einen Gemeinnützigen Bauträger muss im Regelfall ausgeschrieben werden. Ein spezieller Ausnahmetatbestand oder ein geschützter Bereich existieren nicht.
Analyse der Praxis: Modelle und Case Studies aus verschiedenen Bundesländern
Vor diesem Hintergrund hat die Praxis verschiedene Modelle entwickelt. Am Vergabeforum analysieren wir die Interessenlagen und Anreize auf beiden Seiten. Und wir werfen einen Blick auf die Praxis in Österreich, indem wir Modelle und Case Studies aus verschiedenen Bundesländern darstellen: Von der Einrichtung eines Bauträgers als „zentrale Beschaffungsstelle“, über die Praxis der "Totalübernehmervergabe“ bis zum PPP-Großprojekt.
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch beim nächsten Vergabeforum

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