Konzernverrechnungen im Fokus: Risiken erkennen, Haftung vermeiden
Bereits beim Frühstück ab 8.15 Uhr zeigte sich: Das Thema traf den Nerv der Zielgruppe. Steuerverantwortliche großer Konzerne wissen, dass konzerninterne Verrechnungen seit Jahren im Zentrum der Betriebsprüfung stehen – und dass Fehler nicht nur teuer, sondern unter Umständen auch haftungs- oder finanzstrafrechtlich relevant werden können.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen steuerliche und gesellschaftsrechtliche Risiken konzerninterner Leistungsbeziehungen – aus österreichischer wie aus deutscher Perspektive. Mit Andreas Klenk, Tax Partner bei Forvis Mazars Deutschland und vormals Head of Tax eines multinationalen Sportartikelkonzerns, Birgit Würth und Alexander Stieglitz (Forvis Mazars Österreich) sowie Stephan Schmalzl (sms.law) war die Expertenrunde hochkarätig besetzt. Nach der Begrüßung durch Business Circle führte Birgit Würth das knapp 100 Personen zählende Publikum durch den Morgen.
Kapitalerhaltung als neuralgischer Punkt
Ein zentrales Thema war das strenge österreichische Kapitalerhaltungsrecht. Kritisch wird es immer dann, wenn Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – oder innerhalb des Konzerns – nicht fremdüblich erfolgen.
Der Prüfmaßstab ist klar formuliert: Würde der Vertrag unter denselben Bedingungen auch mit einem unabhängigen Dritten abgeschlossen werden? Zahlt eine Gesellschaft mehr als ein Marktteilnehmer bezahlen würde, droht die Qualifikation als verbotene Einlagenrückgewähr oder verdeckte Ausschüttung. Steuerlich kann dies unter anderem zu einer zur KESt-Belastung führen, gesellschaftsrechtlich zur Nichtigkeit der Vereinbarung – mit Rückabwicklungsfolgen.
Anhand eines Beispiels – der Vermietung einer Immobilie von der Mutter- an die Tochtergesellschaft zu einem deutlich überhöhten Mietzins – wurde die Problematik greifbar. Besonders komplex wird es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Transfer Pricing: globales Unbehagen, lokale Konsequenzen
Transfer Pricing bleibt ein „Medium, in dem sich alle unwohl fühlen“, wie Andreas Klenk pointiert formulierte. Je verflochtener ein Konzern und je komplexer die internen Liefer- und Leistungsbeziehungen, desto größer die Risiken. Ohne konsistentes, systematisch dokumentiertes Verrechnungspreissystem kann ein Konzern faktisch nicht funktionieren.
Besonders im Fokus der österreichischen Finanzverwaltung stehen sogenannte „schwer erfassbare Leistungen“ – etwa zentrale IT, Marketing oder Trainingsleistungen, die konzernweit erbracht und umgelegt werden. Hier erwartet die Betriebsprüfung eine besonders detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation.
Betriebsprüfung als qualifizierte Vorprüfung im Hinblick auf ein mögliches Finanzstrafverfahren
Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die finanzstrafrechtliche Dimension. Nicht jede von der Betriebsprüfung festgestellte verdeckte Ausschüttung führt automatisch zu einem Finanzstrafverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Betriebsprüfung jedoch als qualifizierte Vorprüfung für eine mögliches Finanzstrafverfahren. Es ist in derartigen Fällen daher Vorsicht geboten.
Cash-Pooling, Darlehen und die Realität hinter dem Papier
Auch konzerninterne Finanzierungen – Gesellschafterdarlehen, Up-Stream Loans, Cash-Pooling – wurden intensiv diskutiert. Cash-Pooling ist in Österreich zulässig, aber nicht mit der Flexibilität, wie man sie aus anderen Ländern kennt. Entscheidend ist, dass Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung übereinstimmen. „Papier ist geduldig – die Realität kommt spätestens in der Prüfung ans Licht.“
Mehr Transparenz durch Digitalisierung
Ein Ausblick galt der zunehmenden Digitalisierung und dem Einsatz von KI. Datenanalysen ermöglichen es Finanzverwaltungen immer leichter, komplexe und verflochtene Strukturen zu durchdringen. Versteckte Konstruktionen oder aggressive Steuermodelle lassen sich schwerer verbergen. Der internationale Informationsaustausch verstärkt diesen Trend zusätzlich.
Für Steuerabteilungen bedeutet das: Dokumentation, Konsistenz und wirtschaftliche Plausibilität sind zentrale Verteidigungslinien.
Das TAX Breakfast zeigte eindrucksvoll: Konzernverrechnungen sind kein rein technisches Detailthema, sondern berühren Haftung, (Steuer-)Strafrecht und strategische Unternehmensführung gleichermaßen. Die intensive Fragerunde am Ende unterstrich, wie praxisrelevant das Thema für das Publikum ist.

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