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Risiko Vergabeverfahren: Wie öffentliche Auftraggeber:innen Schadenersatz- und Mehrkostenforderungen begegnen können

Von Hannes Pesendorfer, Schramm Öhler RAe: Öffentliche Auftraggeber:innen wickeln in Österreich eine Vielzahl an komplexen Vergabeverfahren ab. Dabei tragen die Verantwortlichen eine enorme wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung.

Wo große Budgets und strenge formale Hürden aufeinandertreffen, sind Konflikte jedoch oft vorprogrammiert: Solche Meinungsverschiedenheiten führen in der Praxis schnell zu Nachprüfungsverfahren.

Schadenersatz aus Vergabeverfahren

Doch das eigentliche finanzielle Risiko droht oft erst danach. Obsiegt ein:e Bieter:in im Nachprüfungsverfahren, stellt sich sofort die Frage nach dem Schadenersatz. Aber wie verhält es sich, wenn der:die öffentliche Auftraggeber:in obsiegt? Wir geben einen aktuellen Überblick über die dazu ergangene Rechtsprechung. Für eine umfassende Perspektive wagen wir zudem einen kurzen Blick nach Deutschland – und zeigen auf, welche Lehren sich aus der dortigen Praxis für österreichische Vergabestellen ziehen lassen.

Die rechtlichen Fallstricke enden jedoch nicht mit dem Zuschlag. Auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens können Schadenersatzansprüche bestehen, die ihre Ursache tief im Ausschreibungsprozess haben. Ein in der Praxis brisantes Szenario: In welchem Rahmen können dem:der unterlegenen Bieter:in Ansprüche gegen eine:n Zuschlagsempfänger:in entstehen, wenn der:die Zuschlagsempfänger:in die Leistungen mangelhaft erbringt? Und welche Rolle spielt der:die öffentliche Auftraggeber:in in diesem Dreiecksverhältnis?

Mehrkostenforderungen

In einem ähnlich kritischen Kontext stehen Mehrkostenforderungen, die das Budget öffentlicher Projekte nachträglich massiv belasten können. Im Rahmen der Abwicklung von Vergabeverfahren kommt es regelmäßig vor, dass Auftragnehmer:innen folgenschwere Mehr- oder Zusatzkosten gegen den:die öffentliche:n Auftraggeber:in geltend machen.

Ob solche Forderungen überhaupt zustehen, hängt von rechtlichen und technischen Faktoren ab. Wir beleuchten dazu die Fragen: Kann man solchen Ansprüchen schon im Vergabeverfahren strategisch begegnen und einen Riegel vorschieben? Welche strengen Hinweispflichten haben Auftragnehmer:innen bereits im Vergabeverfahren zu beachten, bevor sie später Forderungen stellen dürfen?

Erfahren Sie in unserem Vortrag beim Vergabeforum 2026, was die häufigsten Ursachen für solche Forderungen sind und wie Sie Ihre Ausschreibungen von Anfang an sicher gestalten können. Wir entschlüsseln für Sie, welche Prozesse im (Anti)-Claim-Management für öffentliche Auftraggeber:innen wirklich wirksam sind, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihr Projektbudget zu schützen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine spannende Diskussion!

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