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Business Breakfast: Praxisfragen zur Betriebsstätte: Home-Office und grenzüberschreitender Personaleinsatz im Fokus

Kurz vor der Sommerpause luden Business Circle und Forvis Mazars bereits zum siebten Mal zur beliebten Community-Veranstaltung rund um aktuelle Fragen des internationalen Steuer- und Arbeitsrechts. Nefize Can eröffnete gemeinsam mit Alexander Stieglitz den Morgen. Beide freuten sich über den, trotz der hochsommerlichen Temperaturen, großen Zuspruch des Publikums.

Die hochkarätige Runde vereinte Kompetenzen aus Rechtsprechung, Steuer- und Arbeitsrecht sowie internationaler Unternehmenspraxis:

• Alexander Stieglitz, Tax Partner, Forvis Mazars Österreich

• Judith Herdin-Winter, Richterin des Bundesfinanzgerichts

• Andrej Lehmann, Team Lead Global Mobility, IAV GmbH – Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Berlin

• Florian Würth, Partner & Head of Tax Forvis Mazars Österreich

• Sarah Lurf, Partnerin und Rechtsanwältin, Forvis Mazars Legal Österreich

Das Thema Betriebsstätten hat nichts von seiner Aktualität verloren, die Frage, wo Unternehmen und Mitarbeiter tatsächlich steuerlich verankert sind, bleibt ein Dauerbrenner. Spätestens seit Corona und dem damit einsetzenden Siegeszug von Homeoffice, Remote Work und Workation haben sich neue Herausforderungen ergeben, die Steuer- und Arbeitsrecht gleichermaßen betreffen.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die klassische Konstellation: Ein deutsches Unternehmen beschäftigt eine Mitarbeiterin in Österreich, verfügt dort aber weder über ein eigenes Büro noch über eine Tochtergesellschaft. Kann bereits das dauerhafte Arbeiten im Homeoffice eine Betriebsstätte begründen? Hier wird es spannend. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Tätigkeit, die Einbindung in das Unternehmen und insbesondere die Frage, ob regelmäßiger Kundenkontakt besteht. Wer aktiv am Markt auftritt und Kunden betreut, kann schneller eine Betriebsstätte auslösen als jemand, der zu Hause am Laptop sitzt und vor allem an internen Prozessen arbeitet.

Auch internationale Entsendungen und Workation-Modelle wurden diskutiert. Gerade befristete Einsätze entwickeln sich in der Praxis oft anders als ursprünglich geplant. Etwa dann, wenn aus einer temporären Lösung plötzlich ein dauerhaftes Büro oder sogar die Frage nach einer Tochtergesellschaft entsteht. Innerhalb der Europäischen Union erleichtern Doppelbesteuerungsabkommen zwar vieles, dennoch bleiben zahlreiche Detailfragen, die sorgfältig geprüft werden müssen.

Die österreichische Finanzverwaltung orientiert sich dabei stark an den OECD-Richtlinien und versucht, diese möglichst konsistent umzusetzen. Im Vergleich zu Deutschland sind die Regelungen nicht unbedingt komplizierter, aber in manchen Bereichen anders ausgestaltet.

Ein weiterer Schwerpunkt der angeregten Podiumsdiskussion war der Blick aufs Arbeitsrecht. Welches Recht gilt eigentlich, wenn Arbeitnehmer dauerhaft oder zeitweise aus einem anderen Land arbeiten? Grundsätzlich kommt meist das Recht jenes Landes zur Anwendung, in dem die Arbeit tatsächlich erbracht wird. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, für einzelne Mitarbeiter die arbeitsrechtlichen Vorgaben eines anderen Staates vollständig zu berücksichtigen oder ob eine dauerhafte Präsenz ohnehin die Gründung einer eigenen Betriebsstätte sinnvoll erscheinen lässt.

Nach einer lebhaften Diskussion mit zahlreichen Praxisfragen aus dem Publikum verabschiedete sich die Business-Circle-Community schließlich in die Sommerpause mit vielen neuen Denkanstößen und Tipps für die praktische Umsetzung.

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