AMLA Policies. Was müssen Finanzinstitute ab 2027 erwarten? Ein Gespräch mit Bettina Hörtner
Business Circle: Sehr geehrte Frau Dr. Hörtner, in unserem letzten Interview haben Sie betont, dass Geldwäscheprävention längst kein nationales Thema mehr ist, sondern international gedacht werden muss. Nun nimmt die AMLA zunehmend Gestalt an. Ist das ein Schritt in die richtige Richtung oder wird der Trend zur Überregulierung noch verschärft?
Bettina Hörtner: Wie Sie richtig erwähnen, ist die Bekämpfung von Geldwäsche längst keine nationale Aufgabe mehr. Gerade weil Finanzströme und Geschäftsmodelle grenzüberschreitend funktionieren, ist eine einheitliche europäische Aufsicht ein konsequenter, logischer und aus meiner Sicht auch notwendiger Schritt. Die AMLA hat das Potenzial, für mehr Harmonisierung und Rechtssicherheit zu sorgen, grenzüberschreitend zu agieren und die bisher teilweise unterschiedlichen Aufsichtspraktiken in den Mitgliedstaaten anzugleichen.
Gerade in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass nationale Behörden europäische Vorgaben unterschiedlich auslegen oder mitunter strengere Maßstäbe anlegen, als sie sich unmittelbar aus dem europäischen Rechtsrahmen ergeben. Hier wird die AMLA einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie eine einheitlichere Auslegung und Anwendung der geldwäscherechtlichen Vorschriften fördert. Das würde nicht nur die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention stärken, sondern auch den Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben.
BC: Damals haben Sie auch darauf hingewiesen, dass gruppenweite AML-Standards in international tätigen Banken häufig an unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen scheitern. Hat die AMLA das Potenzial, diese Unterschiede tatsächlich zu harmonisieren?
Hörtner: Ja, ich denke, die AMLA kann genau in solchen Fällen einen wesentlichen Beitrag leisten. Insbesondere die von der AMLA auszuarbeitenden und teils bereits ausgearbeiteten Regulatory Technical Standards („RTS“) sowie weitere Leitlinien und technische Vorgaben werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Das zeigt sich in Hinblick auf Ihre Frage insbesondere an den kürzlich konsultierten RTS zu den gruppenweiten Mindestanforderungen. Diese sollen konkretisieren, wie internationale Unternehmensgruppen ihre AML/CFT-Frameworks ausgestalten müssen und wie insbesondere grenzüberschreitende Konzernstrukturen und Tochtergesellschaften in Drittstaaten einzubinden sind.
Die RTS werden somit dazu beitragen, zentrale Anforderungen der Geldwäscheprävention europaweit einheitlicher zu konkretisieren und damit unterschiedliche nationale Auslegungen zu reduzieren. Ob dieses Ziel erreicht wird, wird letztlich davon abhängen, wie konsequent die RTS und die von der AMLA entwickelte Aufsichtspraxis künftig von den nationalen Behörden umgesetzt werden.
BC: Die AMLA soll ab 2027 für einheitlichere Standards sorgen. Worauf sollten sich Compliance-Abteilungen jetzt als erstes vorbereiten?
Hörtner: Man sollte bereits jetzt in einem ersten Schritt eigentlich schon geprüft haben, ob internen Richtlinien und Prozesse nicht nur den nationalen Anforderungen entsprechen, sondern auch mit den Vorgaben des neuen europäischen AML-Pakets in Einklang stehen; wobei hier natürlich zu beachten ist, dass die für die Praxis besonders relevanten RTS derzeit noch nicht vollständig und final vorliegen. Wer frühzeitig beginnt, seine Governance-Strukturen, Risikoanalysen und internen Prozesse an den europäischen Rahmen anzupassen, wird nachfolgende zwingend notwendige Umsetzungen deutlich vereinfachen.
Es ist daher wichtig, die Entwicklungen laufend zu beobachten. Gerade die bereits erwähnten von der AMLA veröffentlichten RTS, Leitlinien und weitere Konkretisierungen, die die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben maßgeblich prägen werden, stehen bereits jetzt zur Konsultation oder sind zum Teil bereits final veröffentlicht, aber wie gesagt, ist dies ein noch laufender Prozess, es gibt noch nicht in allen Bereichen finale RTS.
BC: Die österreichische FMA übernimmt künftig auch zusätzliche Aufgaben als Sanktionsbehörde. Was bedeutet das ganz konkret für Banken?
Hörtner: Für Banken wird dies mit einer Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Sanktionenbereich einhergehen. Es sind neue, höhere Anforderungen zu erwarten. Die FMA wird künftig und führt zum Teil bereits jetzt kombinierte Vor-Ort-Prüfungen in den Bereichen AML/CFT und Finanzsanktionen durch. Banken sollten daher sicherstellen, dass ihre Sanktions-Compliance nicht mehr isoliert betrachtet wird, sondern eng mit den bestehenden AML- und Compliance-Strukturen verbunden ist, wobei trotzdem zu beachten bleibt, dass es sich bei Geldwäscheprävention und Finanzsanktionen um unterschiedliche Regelwerke mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Rechtsgrundlagen handelt.
Geldwäscheprävention sollte nicht zu einem starren Regelwerk werden
BC: Die neuen RTS sollen europaweit mehr Einheitlichkeit schaffen. Gleichzeitig unterscheiden sich Geschäftsmodelle, Kundengruppen und Risikoprofile von Banken erheblich. Wie viel Standardisierung verträgt Geldwäscheprävention überhaupt?
Hörtner: Natürlich sollte Geldwäscheprävention nicht zu einem starren Regelwerk werden. Der risikobasierte Ansatz ist und bleibt das Kernprinzip des Geldwäscherechts und ermöglicht es den Banken auch weiterhin, ihre Maßnahmen an ihrem individuellen Risikoprofil auszurichten.
Ich denke die neuen RTS sind daher weniger als ein Instrument zur weiteren Standardisierung, sondern vielmehr als Auslegungshilfe zu verstehen. Sie sollen nicht jede Einzelfrage abschließend regeln, sondern einen klaren und einheitlichen Rahmen vorzugeben. Innerhalb dieses Rahmens haben Banken weiterhin die Möglichkeit, ihre Prozesse an ihrem individuellen Risikoprofil auszurichten.
BC: Sie kennen sowohl die Perspektive der Aufsicht als auch jene der Bank. Was erwarten Behörden eigentlich von einer gut aufgestellten Compliance-Abteilung einer Bank?
Hörtner: Erwartet wird aus meiner Sicht, dass Compliance Risiken frühzeitig erkennt, regulatorische Entwicklungen laufend beobachtet und diese wirksam in die Organisation integriert. Entscheidend ist dabei nicht nur, dass gesetzliche und auch aufsichtsrechtliche Vorgaben formal umgesetzt werden, sondern dass die eingerichteten Prozesse tatsächlich funktionieren und gelebt werden. Gerade in letzter Zeit wird der Fokus darüber hinaus auch immer mehr daraufgelegt, dass über die notwendigen Ressourcen zur Erfüllung aller Aufgaben verfügt wird.
BC: Abschließend ein Blick nach vorne: Was müsste sich innerhalb der nächsten Jahre zum Positiven hin ändern, damit man 2030 sagen kann, dass die AMLA ihrer Aufgabe als europaweit einheitlichen Geldwäscheaufsicht gut gerecht wird?
Hörtner: Der Erfolg der AMLA wird sich aus meiner Sicht insbesondere daran messen, ob sie zu einer tatsächlich einheitlichen Aufsichtspraxis in Europa beiträgt. Wenn vergleichbare Sachverhalte in den Mitgliedstaaten künftig auch vergleichbar beurteilt werden und Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der geldwäscherechtlichen Vorgaben erhalten, wäre bereits viel erreicht.
BC: Liebe Frau Dr. Hörtner, herzlichen Dank für das interessante Gespräch. Wir freuen uns schon darauf, diese Themen bei der Compliance now! gemeinsam mit Ihnen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern weiter zu vertiefen.

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