Das neue IFG in der Praxis
Seit dem 1. September gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es markiert einen Meilenstein, denn mit seinem Inkrafttreten wird das bisherige Amtsgeheimnis mit einem Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen ersetzt. Damit stehen öffentliche Auftraggeber vor neuen Pflichten, aber auch vor einer Vielzahl offener Fragen.
Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder, Gemeinden und andere öffentliche Stellen dazu, Informationen nicht nur auf Antrag herauszugeben, sondern bestimmte Inhalte auch proaktiv zu veröffentlichen. Dazu zählen etwa wesentliche organisatorische Strukturen, rechtliche Grundlagen und Informationen zu Vergabeverfahren. Ziel ist mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in staatliches Handeln.
Doch wie lassen sich diese Anforderungen im Vergabewesen konkret umsetzen?
- Welche Informationen müssen Auftraggeber veröffentlichen und welche nicht?
- Wer darf Einsicht in Vergabeakten verlangen?
- Wie können sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse trotzdem geschützt bleiben?
- Welche rechtlichen Schritte stehen offen, wenn Informationen zu Unrecht zurückgehalten oder in zu großem Umfang preisgegeben werden?
Antworten auf diese Fragen gibt Univ.-Prof. Dr. Claudia Fuchs beim diesjährigen Vergabeforum. Sie wird erläutern, wie öffentliche Auftraggeber die neuen Vorgaben rechtssicher und praxisnah umsetzen können und worauf es im Alltag besonders ankommt. Weitere Informationen gibt es auch am Jahresforum für Informationssicherheit: PriSec.
Zur Einstimmung haben wir Frau Fuchs vorab um ein kurzes Statement gebeten. Das Video finden Sie hier: