Das neue Europäische Digitalrecht: Christiane Wendehorst im Gespräch
Business Circle: Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wendehorst, eingangs etwas Persönliches: Sie sind Wissenschaftliche Direktorin des European Law Institute. Könnten Sie unserem Publikum kurz darlegen, was das ELI tut und was Ihre Funktion dabei ist?
Christiane Wendehorst: Das ELI ist eine unabhängige, gemeineuropäische Vereinigung mit sehr vielen Mitgliedern, die das Recht in Europa verbessern will. Die Gemeinschaft der europäischen Juristen und Juristinnen soll bei der Gestaltung des Rechts mitreden, getreu dem Wahlspruch des ELI: „Voice of the European legal community“. Das ELI erarbeitet etwa Änderungsvorschläge für Gesetze, Modellregeln oder Prinzipien. Und als Wissenschaftliche Direktorin überwache und leite ich diese Projektarbeit.
BC: In vielen Rechtsabteilungen fragt man sich inzwischen: Wie greifen AI Act, Data Act, Cyber Resilience Act, NIS-2 und die DSGVO eigentlich zusammen? Gibt es ein System, wie man sein Unternehmen gut und sicher durchnavigiert?
Wendehorst: Die schiere Anzahl der Digitalrechtsakte, die in den letzten zehn Jahren verabschiedet worden sind, ist schon beachtlich und für Unternehmen eine Herausforderung. Bewährt haben sich: Pflichten inventarisieren, nach Risiko und Fristen priorisieren, klare Zuständigkeiten festlegen, auf harmonisierte Standards setzen und interne Policies abstimmen. Im Übrigen ist der Compliance-Aufwand wirklich enorm und sind die Rechtsakte leider nicht immer aufeinander abgestimmt – übrigens auch etwas, was das ELI verbessern will.
BC: Die USA und China investieren massiv in Technologie und Innovation, während Europa vorgeworfen wird, vor allem zu regulieren. Halten Sie die Kritik für berechtigt, dass die EU ihre eigenen Unternehmen mit immer neuen Vorgaben ausbremst?
Wendehorst: Vorweg: Regulierung ist nicht per se gut oder schlecht, sondern es kommt auf die Qualität der Regulierung an. Wenn Regulierung gut gemacht ist, kann sie Rechts- und Investitionssicherheit schaffen und damit Innovation überhaupt erst ermöglichen. Europa hat jedoch drei Baustellen: zu lange auf Regulierung statt auf eigene Technologie gesetzt, zu viel in zu kurzer Zeit geregelt, und zu wenig strategisch gedacht – teils zum Vorteil Anbietern aus Drittstaaten. Hier müssen wir ansetzen und etwas ändern.
Große Akteure haben mehr Pflichten als kleine
BC: Gerade Start-ups und KMU klagen darüber, dass neue Vorschriften wie NIS-2 oder der Data Act enorme Ressourcen binden, bräuchte es eine Art „Mittelstandsverträglichkeitsprüfung“ und wie könnte die aussehen?
Wendehorst: Wir können hier nicht alle Vorschriften über einen Kamm scheren. Wenn ein KMU kritische Infrastruktur betreibt, deren Ausfall zu einem wesentlichen Systemrisiko führt, muss ein entsprechendes Level an Cybersicherheit gewährleistet sein, Mittelstand hin oder her. Bei vielen anderen Vorgaben muss man dagegen nach der Größe eines Unternehmens differenzieren, was teilweise auch getan wird: Große Akteure haben dann deutlich mehr Pflichten als kleine.
BC: Eine Frage zur Umsetzung: Wer sollte in Unternehmen hier die Federführung übernehmen: die Rechtsabteilung, die IT, die Compliance-Funktion oder das Management-Board? Oder braucht es interdisziplinäre Strukturen mit neuen Task-Forces?
Wendehorst: Das Ganze kann im Unternehmen nur eine gemeinsame Anstrengung sein, wobei jeder seine Funktionen erfüllt: Recht und Compliance übersetzen die Vorgaben und sichern die Einhaltung, die IT setzt technisch um, das Management setzt Prioritäten, stellt Ressourcen bereit und trägt die Letztverantwortung. Bewährt haben sich interdisziplinäre Steuerungsrunden mit einem klar benannten „Accountable Owner“.
BC: Zum Schluss: Wenn Sie jungen Juristinnen und Juristen auf der RuSt einen Rat geben möchten: Welche Kompetenzen werden im europäischen Digitalrecht der nächsten Jahre entscheidend sein?
Wendehorst: Neben solidem juristischem Wissen und methodischer Kompetenz wird vor allem Urteilsvermögen entscheidend sein – so ist es etwa sehr wichtig, Augenmaß zu bewahren und Wichtiges von eher Unwichtigem zu unterscheiden. Vor allem aber möchten ich den jungen Juristinnen und Juristen Mut machen, dass ihre Arbeit auch im Zeitalter von KI noch gebraucht wird.
BC: Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wendehorst Danke für diese wichtige Botschaft für die nächste Generation von Juristinnen und Juristen. Wir freuen uns, auf der RuSt mehr davon zu hören.

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