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Organhaftung bei Kapitalgesellschaften: Virtuelles E+H Legal Breakfast mit Dr. Marcus Benes und Mag. Karoline Maria Hofmann

Am 15. April 2021 hatten Business Circle und Eisenberger + Herzog gemeinsam zu einem virtuellen Legal Breakfast eingeladen, in dem sich Dr. Marcus Benes und Mag. Karoline Maria Hofmann mit rund 70 Gästen mit dem durch COVID und Lockdown brandaktuellen Thema "Organhaftung bei Kapitalgesellschaften" näher befassten.

Der Zuhörerkreis war vielfältig aus den unterschiedlichsten Branchen zusammengesetzt: Neben Energie- und Infrastrukturanbietern konnten sich die Gastgeber auch über Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus klassischer Industrie und Dienstleistern sowie von Banken und Versicherungen freuen. Nachdem die Moderatorin Dr. Elisabeth Rudolph, Business Circle, alle Anwesenden - respektive Zugeschalteten - begrüßt hatte, stiegen die beiden Vortragenden, die aus dem Konferenzraum der Kanzlei teilnahmen, direkt in das Thema ein:
Die starken Turbulenzen, zu denen COVID-19 in vielen Wirtschaftsbereichen geführt hat, werden durch eine unsichere Rechts- und Informationslage noch verschärft. Die Unsicherheiten bei der Fortbestehensprognose haben dazu geführt, dass man die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung ausgesetzt hat. Unzählige Gesellschaften sind in finanzielle Schieflage geraten. Wie steht es aber um die Haftung der Geschäftsleitung in der Krise?
Die beiden Vortragenden wiesen auf die besonderen Herausforderungen hin, mit denen die COVID-19-Pandemie Geschäftsführungsorgane konfrontiert und diskutierten die Symptome und Stadien einer Unternehmenskrise, dabei orientierten sie sich an den Themen:

  • Derzeitige Situation in Lichte der COVID-19 Gesetze
  • Allgemeine Pflichten der Vorstandsmitglieder und gesteigerte Pflichten in finanzieller Schieflage
  • Wie handeln, um Haftung zu vermeiden?

Keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Ausführlich behandelt wurden die Pflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsführer, insbesondere im Status der materiellen Insolvenz der Gesellschaft. Bei einer Überschuldung die nach dem 1.3.2020 eingetreten ist, besteht nach derzeitiger Rechtslage keine Insolvenzantragspflicht.
Im Zuge dessen zeigten die beiden Experten die wichtigsten Dos & Don’ts auf, um Haftungsrisken für die Organe möglichst hintanzuhalten. Die E+H Spezialisten ergänzten die theoretischen Grundlagen zur Schieflage der Gesellschaft um wertvolle Tipps und Beispiele aus der Praxis. Neben einer Checkliste mit Handlungsempfehlungen für die Geschäftsleitung wurden auch die Notgeschäftsführung bei materieller Insolvenz sowie die Restrukturierungsordnung ausführlich behandelt.
Mit kompakten, aber aufschlussreichen Inhalten gaben Dr. Benes und Mag. Hofmann einen informativen Leitfaden rund um Organhaftung bei Kapitalgesellschaften in der Krise. Abschließend wurdern noch Fragen beantwortet, welche über die Chat-Funktion gestellt worden waren.
Das nächste gemeinsame Legal Breakfast von Eisenberger + Herzog und Business Circle soll noch in diesem Frühjahr stattfinden.

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Dr. Marcus Benes ist Partner bei E+H Eisenberger + Herzog sowie Mitglied der Praxisgruppen Restrukturierung sowie Bank-und Finanzrecht. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in den Bereichen komplexer Restrukturierungen, internationaler Finanzierungen bei Banken und Investoren, sowie Verkäufen von Kreditportfolien.

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Mag. Karoline Maria Hofmann ist Rechtsanwältin bei E+H Eisenberger + Herzog und Mitglied der Praxisgruppen Restrukturierung und Bank- und Finanzrecht. Ihr Beratungsfokus liegt bei komplexen Restrukturierungen und internationalen Finanzierungen.

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