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Umweltstrafrecht und Greenwashing im Fokus der Strafverfolgung: Ein Gespräch mit RA Vincent Vertneg

RA Mag. Vincent Vertneg ist Partner bei petsche pollak. Wir sprechen darüber, wie die Verschärfung des Umweltstrafrechts den Druck auf Unternehmen erhöht und wie ESG-Kriterien in die Compliance-Organisation einfließen muss.

Business Circle: Sehr geehrter Herr Mag. Vertneg, Sie sind Partner bei petsche pollak und spezialisiert auf strafrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit ESG-Themen sowie Umweltstrafrecht. Warum sind gerade diese Bereiche so spannend für Sie?

Vincent Vertneg: Das Thema ESG ist längst kein reines Compliance- und Marketing-Thema mehr, sondern entwickelt sich insbesondere bei unzutreffender ESG-Kommunikation zunehmend zu einem Haftungs- und Strafrechtsrisiko, das grundsätzlich jedes Unternehmen treffen kann. Mit der noch heuer in Österreich umzusetzenden Umweltstrafrechtsrichtlinie der EU, durch die sowohl die Straftatbestände als auch die möglichen Sanktionen insbesondere für Unternehmen deutlich ausgeweitet wurden, erhält auch das Umweltstrafrecht eine neue Dynamik. Besonders spannend finde ich dabei die Schnittstelle zwischen Unternehmenspraxis, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, denn genau dort stellen sich derzeit die spannendsten rechtlichen Fragen. Mit meinem Workshop auf der RuSt NEXTGen möchte ich dafür Bewusstsein schaffen und typische Problemfelder aufzeigen.

BC: ESG galt lange als Compliance- und Reporting-Thema. Warum beschäftigen sich heute immer mehr Wirtschaftsstrafrechtler damit? Worauf müssen Unternehmen besonders achten?

Vertneg: Weil ESG längst nicht mehr nur eine Frage guter Governance ist, sondern zunehmend auch eine Frage strafrechtlicher Verantwortung. Diese Entwicklung steht in Österreich zwar noch am Anfang, die internationale und europäische Entwicklung zeigt jedoch eindeutig, dass unzutreffende ESG-Kommunikation zunehmend auch die Strafverfolgungsbehörden beschäftigt. Unternehmen sollten daher insbesondere darauf achten, dass ihre Nachhaltigkeitsversprechen nicht nur gut klingen, sondern jederzeit belastbar dokumentiert sind und interne Prozesse, Kommunikation und tatsächliche Umsetzung zusammenpassen. Ermittlungsbehörden interessieren sich am Ende für Fakten, nicht für Hochglanzbroschüren.

BC: Wo beginnt aus strafrechtlicher Sicht das Greenwashing? Gibt es eine einfache Faustregel, an der sich Unternehmen orientieren können? Wann wird aus einem „grünen Narrativ“ ein potenziell strafrechtlich relevantes Problem?

Vertneg: Nicht jede möglicherweise etwas überzogene Werbeaussage ist gleich strafbar. Strafrechtlich relevant kann es insbesondere dort werden, wo gegenüber den Adressaten bewusst falsche oder irreführende Angaben gemacht werden, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Eine einfache Faustregel lautet daher: Was sich nicht objektiv belegen lässt, sollte auch nicht behauptet werden.

BC: Wenn ein Unternehmen plötzlich mit Vorwürfen von Greenwashing oder einem Umweltdelikt und einem medialen Shitstorm konfrontiert wird: Wie würde ein ideales Zusammenspiel von Rechtsabteilung, PR-Abteilung und Vorstand aussehen und was erwartet der Vorstand von der Rechtsabteilung?

Vertneg: Gerade bei einem medialen Shitstorm besteht zumeist das nachvollziehbare Bedürfnis, schnell auf die Vorwürfe zu reagieren, um den Reputationsschaden für das Unternehmen so gut es geht in Grenzen zu halten. Vorschnelle und unkoordinierte Reaktionen können jedoch häufig auch nach hinten losgehen. In einer solchen Situation ist es daher essentiell, dass Rechtsabteilung, PR und Vorstand eng abgestimmt agieren. Die Rechtsabteilung sollte dabei nicht nur Risiken bewerten, sondern auch aktiv die interne Aufklärung und Entwicklung einer konsistente Kommunikationsstrategie unterstützen.

Dawn Raids: Auf den Worst case vorbereitet sein

BC: Dawn Raids kennt man klassischerweise aus dem Kartellrecht. Müssen sich Unternehmen künftig auch im Umwelt- und ESG-Bereich auf behördliche Durchsuchungen und interne Ermittlungen vorbereiten?

Vertneg: Hausdurchsuchungen nach der Strafprozessordnung dienen den Ermittlungsbehörden dazu, bei entsprechendem Tatverdacht Beweise sicherzustellen, und sind sehr häufig gerade in Wirtschaftsstrafverfahren eine zentrale Ermittlungsmaßnahme. Auch getrieben durch Entwicklungen auf EU-Ebene rücken Umweltkriminalität und Greenwashing zunehmend in den Fokus der Strafverfolgung. Dementsprechend sollten Unternehmen jedenfalls auch im Hinblick auf diese Bereiche auf den worst case vorbereitet sein und wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Wird ein Unternehmen mit einem Tatverdacht – sei es im Zuge einer Hausdurchsuchung oder unabhängig davon – konfrontiert, ist es best practice, diesen im Rahmen einer internal investigation zu untersuchen. Zumeist führt nämlich erst diese unternehmensinterne Untersuchung dazu, dass man aktiv zur Aufklärung und idealerweise Entkräftung des Tatverdachts beitragen kann. Ein funktionierendes Investigation- und Dawn-Raid-Konzept gehört daher heute zu einer modernen Compliance-Organisation.

BC: Mit Blick auf die nächste juristische Generation: Wenn die Zuhörer aus Ihren Workshop in einem Jahr nur einen Satz in Erinnerung behalten haben, welcher sollte das sein?

Vertneg: Umweltverstöße und Greenwashing bergen nicht nur Reputationsrisiken, sondern können im schlimmsten Fall erhebliche finanzielle Sanktionen und für Entscheidungsträger sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

BC: Zum Schluss etwas Persönliches: Sie kennen die RuSt NEXTGen schon seit der ersten Durchführung und haben jetzt den Sprung auf die Bühne als Vortragender geschafft, Glückwunsch dazu! Wie würden Sie jemandem, der das Format noch nicht kennt, erklären warum man da unbedingt hingehen sollte?

Vertneg: Vielen Dank dafür, es ist mir eine große Freude, dieses Jahr dabei sein zu dürfen. Die RuSt NEXTGen bringt Österreichs nächste Generation von Juristinnen und Juristen aus Unternehmen, Wissenschaft und Anwaltei zusammen. Wer fachlichen Input, spannende Diskussionen und ein starkes Netzwerk in einer entspannten Atmosphäre verbinden möchte, sollte sich das nicht entgehen lassen.

BC: Sehr geehrter Herr Mag. Vertneg, Danke für das tolle Feedback! Und danke auch für die klare Botschaft: Nachhaltigkeitsversprechen müssen nicht nur glaubwürdig, sondern auch rechtlich belastbar sein. Wir freuen uns auf weitere Diskussionen bei der RuSt NEXTGen.

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