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Pensionssystem: Österreichs HR steht unter Zugzwang

Die Diskussion um die Finanzierung des österreichischen Pensionssystems ist längst keine rein budgetpolitische Frage mehr. Während staatliche Zuschüsse ins Pensionssystem kontinuierlich steigen, zeigt sich gleichzeitig ein anderes Defizit: Österreich zählt bei der betrieblichen Altersvorsorge im EU-Vergleich zu den Schlusslichtern. Für HR entsteht daraus ein klarer Handlungsauftrag.

Nur 25% mit betrieblicher Zusatzpension

Nur rund ein Viertel der Erwerbstätigen in Österreich hat Anspruch auf eine betriebliche Zusatzpension. Damit zählt Österreich im EU-Vergleich zu den Schlusslichtern. Im europäischen Durchschnitt verfügen immerhin mehr als 50% der Arbeitnehmer:innen über eine betriebliche Altersvorsorge. In den Niederlanden oder in Skandinavien ist die betriebliche Vorsorge nahezu flächendeckend etabliert und selbstverständlicher Bestandteil moderner Vergütungssysteme. Während dort langfristige Altersabsicherung als fixer Bestandteil der Personalpolitik gilt, wird sie hierzulande häufig noch als freiwilliger Benefit verstanden.

Wie sicher ist die staatliche Pension?

Zusatzpensionen werden aber immer wichtiger, weil das staatliche Pensionssystem vor erheblichen Herausforderungen steht. Bereits heute fließt rund ein Viertel des Bundesbudgets in Form von Zuschüssen in die Pensionen. Der Finanzierungsbedarf steigt kontinuierlich, weil aufgrund des demografischen Wandels das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionist:innen immer stärker aus dem Gleichgewicht gerät.

Im Jahr 2023 mussten 25,70 Milliarden zugeschossen werden, im Jahr 2024 waren es knapp 30 Milliarden Euro. Für 2025 wird ein Zuschuss von rund 32,40 Milliarden Euro prognostiziert (endgültige Zahlen liegen noch nicht vor). Damit würde nahezu ein Drittel der gesamten Pensionsausgaben direkt aus dem Bundesbudget finanziert werden müssen und zählt somit zu den größten Ausgabenposten des Bundes. Das Geld fehlt dann möglicherweise in Bereichen wie Bildung oder Gesundheit.

Reformen haben Auswirkungen auf Pensionshöhe

Frühere Pensionsreformen, etwa der lebenslange Durchrechnungszeitraum, haben die individuelle Pensionshöhe bereits spürbar reduziert. Die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters wird seit Jahren diskutiert und ist angesichts der Entwicklung wohl unvermeidbar. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das: Die staatliche Pension bleibt eine wichtige Basis – aber sie wird nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard abzusichern.

Was HR jetzt tun kann

Finanzielle Unsicherheit im Alter wird künftig wohl zunehmend Thema in Mitarbeitergesprächen, bei Gehaltsverhandlungen und im Employer Branding. Für HR bedeutet das, Altersvorsorge nicht isoliert zu betrachten, sondern als Bestandteil einer ganzheitlichen Vergütungs- und Personalstrategie. Gerade jüngere Generationen denken verstärkt und früher über finanzielle Absicherung im Alter nach.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die betriebliche Altersvorsorge an Bedeutung. Sie ist weit mehr als ein „netter Benefit“ – sie ist ein Instrument der Mitarbeiterbindung und ein Signal unternehmerischer Verantwortung. Unternehmen, die Pensionskassenmodelle einführen, positionieren sich als langfristig orientierte Arbeitgeber.

Dabei sind individuelle Lösungen möglich: Je nach Unternehmensgröße oder Branche gibt es unter-schiedliche Modelle – von standardisierten Pensionskassenmodellen bis hin zu unternehmensspezifischen Lösungen. So lässt sich betriebliche Altersvorsorge flexibel in die jeweilige HR-Strategie integrieren.

Mehr dazu auf der Homepage der VBV

© Fotos: Business Circle und VBV

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