Ausblick auf die RuSt 2020
„Stellen wir uns einen brisanten nicht ganz praxisfernen Sachverhalt vor: Beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats einer Bank langt ein anonymes Whistleblower-Schreiben ein. Inhalt: In der Bankenbilanz angegebene Konten bei anderen Banken existieren gar nicht; die Bestätigungsschreiben betreffend der Existenz dieser Konten und der Höhe der Kontobeträge seien vom Finanzvorstand der Bank gefälscht worden.
Was macht der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dieser Information? Gibt es eine Pflicht für ihn, diesem Vorwurf nachzugehen? Wenn ja, wer soll den Sachverhalt unter Berücksichtigung welcher Vorgaben untersuchen und was ist dabei zu beachten? Gerade in den ersten Stunden kann hier viel schief gehen.
Wir wollen die Workshop-Teilnehmer durch eine effiziente und ergebnisorientierte interne Untersuchung führen und dabei auch aufzeigen, wie rechtliche und logistische Herausforderungen mit "Best Practice"-Empfehlungen zu bewältigen sind.
Dabei werden Fragen der Organhaftung und der Verbandsverantwortlichkeit ebenso behandelt wie kapitalmarktrechtliche, datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte einer internen Untersuchung. Das ergibt einen profunden Einblick in die jüngsten Entwicklungen zu internen Untersuchungen, zur Reichweite des Anwaltsprivilegs und zu interessanten Gesetzesvorhaben dazu in Deutschland.“
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