Top-Mitarbeiter und Low-Performer: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten
In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche arbeits-, betriebsverfassungs- und auch datenschutzrechtliche Fragen:
Wie kann ich als Arbeitgeber (zulässig), z.B. in Form von Potenzialanalyse und Assessment-Center, die Qualität und Quantität der Leistungen meiner Mitarbeiter feststellen und überprüfen?
Das österreichische Arbeitsrecht sieht hierzu weitgehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates vor. So setzt die Einführung von Systemen zur Beurteilung von Arbeitnehmern in der Regel den Abschluss einer Betriebsvereinbarung voraus. Unter Personalbeurteilungssystemen sind alle planmäßig geordneten Bewertungen von Arbeitnehmern nach bestimmten Kriterien, so z.B. nach Flexibilität, Zuverlässigkeit oder Risikobereitschaft, zu verstehen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber bei der Erhebung der entsprechenden Daten der Arbeitnehmer darauf zu achten, dass diese auch im Einklang mit datenschutzrechtlichen Wertungen stehen.
Wie kann ich innerbetrieblich einzelnen Arbeitnehmern neue Aufgaben zuteilen?
Auch im Zusammenhang mit der Änderung des Aufgabengebiets von Arbeitnehmern sieht die Rechtsordnung die Mitbestimmung der Belegschaftsvertretung vor. Aus Sicht des Arbeitgebers ist bei der Zuteilung neuer Tätigkeitsbereiche nicht nur darauf zu achten, dass die Maßnahme vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, sondern auch, dass der Betriebsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß eingebunden wird.
Was muss ich beachten, wenn ich mich von „Low Performern“ trennen möchte?
Schlussendlich sind auch bei Auflösungen von Arbeitsverhältnissen zahlreiche arbeits- sowie betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Neben der Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen sind hierbei insbesondere die unterschiedlichen Formen des Bestandschutzes von Arbeitsverhältnissen von Bedeutung.